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Bernd Hörtkorn Versandservice GmbH
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Einschränkungen für Warensendungen (*)

Einschränkungen gibt es zudem bei Vervielfältigungen auf Papier oder Karton. Diese können Sie nur als Warensendung versenden, wenn

- es sich um Papierwaren oder Kalender handelt

- Sie diese als Verkaufsware deklarieren.

1. Papierware

Als Papierware gilt zum Beispiel Briefpapier, Umschläge, Schreibhefte, Notizblöcke, Scheckhefte Vordrucke), Packpapier.

Nicht als Papierware gelten zum Beispiel Angebote, Kataloge, Prospekte sowie alle

Papierwaren mit Werbeaufdrucken, die über eine reine Absenderangabe hinausgehen.

2. Kalender

Als Kalender gilt jede Sendung mit dem Kalender als Hauptzweck / Hauptinhalt, ganz gleich, ob es sich um Verkaufs- oder Werbekalender handelt.

3. Verkaufsware

Als Verkaufsware gelten vor allem alle Druckstücke wie Bücher. Wichtig ist, dass klar ersichtlich ist, dass es sich um Verkaufsware handelt (aufgedruckter Preis, beigefügte Rechnung oder Ähnliches).

Nicht als Verkaufsware gelten solche Druckstücke, die nicht selbst Verkaufsgegenstand sind sondern nur zur Nutzung oder Konsum berechtigen: z.B. Eintrittskarten, Fahrkarten, Flugscheine, Gutscheine, Versicherungspolicen, Gutachten.

Liefern Sie Ihren Kunden Waren und Werbeartikel bis nach Hause. Mit unserer Unterstützung ist das ganz einfach.                

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(*) Informationen und Texte zu Warensendungen wurden in Auszügen der Infobroschüre der Deutschen Post entnommen.

 
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